CONTACT Wohnen, Schönbühl

CONTACT Wohnen, Schönbühl

Alte Bernstrasse 14
3322 Urtenen-Schönbühl
Tel. 031 380 88 77
Fax. 031 380 88 70
wohnen.schoenbuehl@contactmail.ch
www.contact-suchthilfe.ch
Bürozeiten: Mo. - Fr. 8.15 - 12.00 und 13.30 - 17.00


Wohnformen
Begleitet, Ambulante Begleitung
Klientel
Sozialpsych., Suchtspez.
Für Regionen
Oberaargau und Emmental, Seeland, Bern und Agglomeration
Trägerschaft
Stiftung CONTACT
Zielgruppe
Begleitetes Wohnen: Menschen aus der Region Bern, Seeland und Oberaargau-Emmental, die aufgrund verschiedener Umstände Hilfestellungen im Bereich Wohnen benötigen. Sie kommen aus einer Einrichtung, wie z.B. Heim, Entzugskliniken, Strafvollzug, Spital, betreutem Wohnen und/oder gehören einer Randgruppe an. Eine Methadon- oder Heroingestützte Behandlung ist für Menschen mit einer Abhängigkeit von Heroin Bedingung zur Aufnahme.
Ambulante Wohnbegleitung: Unser Angebot richtet sich vorwiegend an suchtmittelabhängige (legal und illegal) Frauen und Männer sowie andere Menschen mit einer eigenen Wohnung, in den Regionen Bern, Seeland und Oberaargau - Emmental . Sie werden entweder im Sinne einer Nachbetreuung nach einem Aufenthalt in einem betreuten oder begleiteten Wohnen in ihrer eigenen Wohnung begleitet oder zur Verhinderung einer drohenden Wohnungskündigung als letzte Interventionsmassnahme von uns besucht. Eine Methadon- oder Heroingestützte Behandlung ist bei KlientInnen mit einer Suchtproblematik erwünscht.
Begleitung
Begleitetes Wohnen: Die BewohnerInnen wohnen so selbständig wie möglich. Wir besuchen sie regelmässig, mindesten 2 x monatlich (in der Regel wöchentlich eine Stunde) und unterstützen sie in der Bewältigung des Alltags und ihrer Wohnfähigkeit. Für die Hausverwaltungen und die zuweisenden Institutionen treten wir als Ansprechpartner auf. Wir vermitteln bei allfälligen Konflikten.
Ambulante Wohnbegleitung: Die Besuchsintervalle werden vor Aufnahme der Begleitung zusammen mit dem Kostenträger vereinbart. Sie finden maximal einmal wöchentlich und mindestens einmal monatlich statt. Der Inhalt der Begleitung wird ebenfalls zusammen mit dem / der KlientIn und dem Kostenträger vor Beginn der Begleitung festgelegt. Er unterscheidet sich in der Regel nicht gross von den Inhalten des begleiteten Wohnens in CONTACT Wohnen
Wohnangebot
Begleitetes Wohnen: 100 Plätze, vorwiegend in 1-Personenwohnungen aber auch in Zweipersonenhaushalten. Die Wohnräume befinden sich hauptsächlich in Mehrfamilienhäusern der Regionen Bern, Seeland und Oberaargau - Emmental. Vorhandene Möbel können zum Teil mitgebracht werden, wir möblieren die Zimmer selber, wenn keine eigenen Möbel vorhanden sind. Keine Wohnsitzberechtigung, die Schriften bleiben in der bisherigen Fürsorgegemeinde.

Ambulante Wohnbegleitung: Es besteht ein schfriftlicher Mietvertrag zwischen dem Klienten / der Klientin und dem Vermieter der Wohnung. Die Wohnbegleitung hat keinen rechtlichen Einfluss auf das Mietverhältnis
Mahlzeiten
Begleites Wohnen: Es werden keine Mahlzeiten angeboten. Alle Wohnungen verfügen über eine gut funktionierende Küche. Der Einkauf der Lebensmittel ist Sache der BewohnerIn.
Ambulante Wohnbegleitung: Der Einkauf der Lebensmittel ist Sache der BewohnerIn.
Freizeitangebot
Für beide Angebote: WIr bieten kein Freizeitangebot an.
Haustiere
Begleitetes Wohnen: Nach Absprache evtl. möglich. Haustiere können mitgebracht werden, wenn die zuständige Liegenschaftsverwaltung damit einverstanden ist.
Ambulante Wohnbegleitung: gemäss Abmachung zwischen Liegenschaftsverwaltung und MieterIn
Internes Arbeitsangebot
Für beide Angebote: Wir bieten selber kein Arbeitsangebot an. Wir arbeiten aber eng mit Partnerorganisationen (insbesondere mit den Arbeitsangeboten der Stiftung CONTACT) zusammen, die Arbeitsplätze anbieten.
Öffnungszeiten
Für beide Angebote: Die Bewohner besitzen einen Schlüssel zu ihren Wohnräumen.
Aufenthaltsdauer
Begleitetes Wohnen: Unbegrenzt. Ein Austritt erfolgt nach der Erreichung der gemeinsam erarbeiteten Ziele oder bei Verstössen gegen die Hausregeln oder andere verbindliche Abmachungen
Ambulante Wohnbegleitung: Die Aufenthaltsdauer in der Wohnung richtet sich nach dem Mietrecht. Die Dauer der Wohnbegleitung wird mit dem / der KlientIn und dem Kostenträger festgelegt und richtet sich in der Regel nach der gemeinsam erarbeiteten Zielsetzung
Übernachtungspreis
Begleitetes Wohnen: Die Betreuungs- und Beherbergungskosten belaufen sich auf total Fr. 1705.-- pro Monat. (Vollkostenrechnung inkl. Miete mit allen NK, Lohnkosten, Fahrzeugspesen, Büromiete etc.)
Ambulante Wohnbegleitung: Die Kosten für die Wohnbegleitung betragen pro Hausbesuch CHF 185.00 Dieser Betrag stellt eine Vollkostenrechung für 2 Std. dar und beinhaltet Hausbesuch, Anfahrt, Rückfahrt und sämtliche anfallenden Vor- und Nachbereitungsarbeiten
Zahlungsmodus
Für beide Angebote: Kostengutsprache, monatliche Rechungsstellung. Keine Selbstzahler.
Anmeldung
Telefonisch, anschliessend Abklärungsgespräch im Büro in Schönbühl