Felber-Stiftung

Felber-Stiftung für soziale Eingliederung
Wankdorffeldstrasse 102, 3014 Bern
Telefon: 031 330 26 65

Tel. 031 330 26 65
intake@felber-stiftung.ch
www.felber-stiftung.ch


Wohnformen
Begleitet, Ambulante Begleitung
Klientel
Strafentlassene, Männer, Frauen
Für Regionen
Seeland, Oberland, Bern und Agglomeration, Oberaargau und Emmental, Bern
Trägerschaft
Felber Stiftung für soziale Eingliederung
Zielgruppe
Das Angebot steht sämtlichen straffällig gewordenen Personen (ganze Schweiz, Männer und Frauen) während dem Vollzug (Wohnexternat, Wohn- und Arbeitsexternat) und nach der Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug offen. Die Anmeldung für ein Angebot der Felber-Stiftung muss spätestens zwei Monate nach dem definitiven Strafende erfolgen.

Begleitung
Begleitetes Wohnen: Nach Abschluss einer sechsmonatigen Abklärungsphase orientiert sich die weitere Begleitung am individuellen Bedarf. Durch die Begleitung erhält die unterstützte Person Gelegenheit, Wohnkompetenz auf- und auszubauen und sich, falls nötig und erforderlich, mit weiteren Lebensbereichen, zum Beispiel Ernährung, Freizeit, Gesundheit und Sucht oder administrativen Angelegenheiten auseinanderzusetzen. Insbesondere wird die Klientel dahingehend befähigt, Verantwortung für die ihr zur Verfügung gestellte Wohnung zu übernehmen und sich soweit nötig ins nachbarschaftliche Zusammenleben einzufügen und sich im Wohnquartier zurecht zu finden. Die Begleitung beinhaltet Beratungsgespräche, aber auch Anleitung zu alltäglichen Verrichtungen und die Begleitung zu Ämtern usw. Weiter dient die Wohnbegleitung immer auch der Evaluation einer angemessenen Anschlusslösung nach Abschluss der Begleitung. Die unterstützte Person wird von der für sie zuständigen Begleitperson nach sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Methoden begleitet und unterstützt. Die Begleitung beinhaltet die Zusammenarbeit mit der zuweisenden Behörde und anderen involvierten Stellen.

Ambulante Wohnbegleitung: Für eine ambulante Wohnbegleitung in Frage kommen einerseits Personen, welche nach der Haftentlassung eine eigene Wohnung haben, während der ersten Zeit in Freiheit aber professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Andererseits eignet sich das Angebot für Personen, welche nach dem Aufenthalt in einer Wohnung der Felber-Stiftung, während einer Übergangsphase weiter begleitet werden wollen.
Wohnangebot
in der Regel möblierte 1 bis 1.5-Zimmerwohnungen in Mehrfamilienhäusern in der Stadt und Region Bern, sowie in Biel, Burgdorf und Thun. Ein Aufenthalt in einer Wohnung der Felber-Stiftung begründet keinen neuen Wohnsitz. Private Haftpflichtversicherung für Mieterschäden ist obligatorisch.
Mahlzeiten
Keine. Sämtliche Wohnung verfügen über eine komplett ausgestattete Küche.
Freizeitangebot
Keines
Haustiere
Nein
Internes Arbeitsangebot
in den Arbeitsprogrammen der Felber-Stiftung möglich
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer ist befristet und endet in der Regel, wenn eine angemessene Anschlusslösung vorliegt oder wenn die Kostengutsprache nicht mehr erneuert wird.
Übernachtungspreis
Begleitetes Wohnen:
- CHF 1540.00 pro Monat für Personen mit einer Zuweisung durch die Bewährungs- und Vollzugsdienste BVD
- CHF 1800.00 pro Monat für Ausserkantonale und für Personen ohne Zuweisung durch die BVD

Ambulante Wohnbegleitung:
- CHF 185.00 je Hausbesuch inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Fahrspesen.


Zahlungsmodus
Für beide Angebote: Die Kosten werden monatlich in Rechnung gestellt und müssen jeweils Anfangs Monat beglichen werden
Anmeldung
Telefonisch oder schriftlich direkt bei den zuständigen Wohnbegleitern oder Wohnbegleiterinnen der Felber-Stiftung oder über intake@felber-stiftung.ch