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Wohnenbern - FrauenWG
Trägerschaft:
Verein Wohnenbern
Wohnform
Aufnahme aus Region
Zielgruppe
Volljährige Frauen und deren Kinder, welche in einem minimalen Rahmen selbstständig wohnfähig sind, Hausregeln einhalten, leichtere Haushaltsarbeiten übernehmen, Kind/er selbstständig versorgen und betreuen, minimale Tagesstruktur vorhanden, gesundheitlich stabil und kein Substanzenkonsum
Begleitung
Ein Team aus drei Sozialarbeiterinnen ist tagsüber von Montag bis Freitag im Haus präsent. Ein Nachtteam ist zu folgenden Betreuungszeiten vor Ort:
Montag - Freitag: 17.00h - 07.00h
Wochenende / Feiertage: 18.30h - 07.00h
Betreuung
Ein Team aus drei Sozialarbeiterinnen ist tagsüber von Montag bis Freitag im Haus präsent. Ein Nachtteam ist zu folgenden Betreuungszeiten vor Ort:
Montag - Freitag: 17.00h - 07.00h
Wochenende / Feiertage: 18.30h - 07.00h
Wohnangebot
An der Bühlstrasse 19a bietet Wohnenbern abstinenzorientiertes, betreutes Wohnen für Frauen mit und ohne Kinder an. Die Liegenschaft umfasst 7 Einzelzimmer, 2 Mutter-Kind-Zimmer, Gemeinschaftsküche, Aufenthaltsräume sowie ein Kinderspiel- und Wohnzimmer. Der Garten, der Liegenschaft steht den Kundinnen zur Verfügung. Dort darf auch geraucht werden.
Weiter gehören 4 Studios in näherer Umgebung zum Angebot. Diese werden wöchentlich besucht und haben zum Beispiel eine Anbindung durch gemeinsame Nachtessen an die FrauenWG an der Bühlstrasse 19a.
Weitere Bilder

Mahlzeit
Haustiere
Freizeitangebot
Interne Arbeitsangebote
Öffnungszeiten
Einlass bis Mitternacht. Spätere Rückkehr nach Absprache möglich
Aufenthaltsdauer
Kosten
https://wohnenbern.ch/fileadmin/user_upload/Tarifblatt_01.pdf
Zahlungsmodus
Kontakt
Bühlstrasse 19a, 3012 Bern
Tel. 031 351 60 30
frauenwg@wohnenbern.ch
Mo – Fr von 9-12 und von 14-17 Uhr.
Zusätzlich ist der Präsenzdienst von Wohnenbern rund um die Uhr telefonisch erreichbar
Telefonisch während den Büro- und/oder Betreuungszeiten.
Notfallaufnahmen sind möglich.
Keine Aufnahme finden Frauen, die:
- illegale Drogen konsumieren
- stark alkoholabhängig sind
- akuten Gewaltdrohungen ausgesetzt sind
- umfassende Gesamtbetreuung brauchen
- physische oder psychisch akut erkrankt sind
